Loading...

Befristeter Arbeitsvertrag – Darauf sollten Sie achten!

Der befristete Arbeitsvertrag - Chancen und Risiken

Befristeter Arbeitsvertrag: Das sollten Sie beachten

Wodurch zeichnet sich ein befristeter Arbeitsvertrag aus? Was gilt bei Kündigung und Kündigungsschutz? Was müssen Sie beachten?

Ein befristeter Arbeitsvertrag kann eine interessante Alternative für Arbeitgeber sein. Wir zeigen Ihnen, welche Punkte Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten sollten.

Was ist zu beachten – wann sollte Rechtsrat eingeholt werden?

Besteht die Wahl zwischen einem unbefristeten und einem befristeten Arbeitsvertrag, so empfiehlt sich selbstverständlich das unbefristete Arbeitsverhältnis – insbesondere für Frauen mit Kinderwunsch. Auch in Mutterschutz und Elternzeit laufen befristete Verträge aus. Die Verlängerung ist in einer solchen Situation wohl eher unwahrscheinlich.

Suchen Sie im Rahmen befristeter Verträge rechtzeitig das Gespräch mit dem Vorgesetzten. Bitten Sie ihn um rechtzeitige Mitteilung, ob eine Verlängerung oder Entfristung des Arbeitsverhältnisses in Frage kommt. So verbleibt im worst case ausreichend Zeit eine neue Stelle zu finden.

Was ist zu beachten – wann sollte Rechtsrat eingeholt werden?

Besteht keine Möglichkeit auf Verlängerung oder Entfristung, denken Sie daran, dass Sie sich drei Monate vor Ende des Arbeitsvertrags vorsorglich bei der Arbeitsagentur melden müssen, um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.

Werden befristete Verträge in „Dauerschleife“ angeboten (ein befristeter Vertrag auf den anderen), so empfehlen wir dringend Rechtsrat einzuholen. Lassen Sie prüfen, ob womöglich Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht. 

Wir beraten Sie gerne | Ihre Anwälte in München

Wir beraten Sie kompetent & engagiert in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf der Arbeitgeberseite! Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstauskunft!

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne
in einem persönlichen Gespräch oder im Rahmen der kostenfreien Erstauskunft.

Die mit * gekennzeichneten Feldern sind Pflichtfelder. Diese benötigen wir zum Ausschluss von Personenverwechslungen. Selbstverständlich behandeln wir alle von Ihnen übermittelten Informationen vertraulich.
Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.