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Kündigung

Kündigungsschreiben vom Arbeitgeber erhalten – das ist zu tun:

Kündigungsschreiben vom Arbeitgeber erhalten – das ist zu tun:

Prüfen Sie stets die Rechtsmäßigkeit der Kündigung und Ihre Rechte.

Zunächst gilt: Mag dieses Thema für Sie auch noch so unangenehm sein – bewahren Sie Ruhe, um gezielt strategisch das Beste aus der Situation herauszuholen. Sie sind nicht allein, täglich erhalten zahlreiche Arbeitnehmer Kündigungen von ihrem Arbeitgeber – dies hat nicht unbedingt zwangsläufig etwas mit Ihnen persönlich zu tun. Prüfen Sie stets die Rechtsmäßigkeit der Kündigung und Ihre Rechte. Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Schritte nach Erhalt einer Kündigung:

1. Fristen einhalten

Kündigungsschutzklage

Wollen Sie unter Umständen Kündigungsschutzklage einreichen?

Beachten Sie die Frist für die Einreichung der Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht, diese beträgt 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung. Notieren Sie sich daher das Datum an dem Sie die Kündigung erhalten haben – dies musst nicht unbedingt das Datum sein, das auf der Kündigung vermerkt ist.

Kündigungsschutzklage
Arbeitssuchend melden

Arbeitssuchend melden

Unverzüglich - innerhalb von drei Arbeitstagen

Unverzüglich - innerhalb von drei Arbeitstagen – müssen Sich die Agentur für Arbeit von Ihrer Kündigung unterrichten und sich arbeitssuchend melden. Anderenfalls kann die Agentur für Arbeit Sie bis zu 12 Wochen für den Bezug von Arbeitslosengeld sperren. Beachten Sie, dass die persönliche Arbeitslosmeldung erforderlich ist.

2. Ihre nächsten Schritte – Was sind Ihre Interessen?

Überlegen Sie sich welches für Sie nun die richtigen Schritte sein könnten.

Kündigungsschutzklage einreichen?
Abfindung aushandeln?

Um den Arbeitsplatz kämpfen oder kommt die Kündigung gar gelegen?

Gerne unterstützen wir Sie und überlegen uns gemeinsam mit Ihnen was für Sie die beste Strategie ist. In diesem Zusammenhang erörtern wir die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und die wirtschaftlichen Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten. Immer im Blick: Sie müssen sich wohl damit fühlen.


3. Arbeitszeugnis

Für Ihren weiteren beruflichen Weg ist es wichtig, dass Sie ein Arbeitszeugnis verlangen. Für weitere Bewerbungen ist zunächst auch ein Zwischenzeugnis / vorläufiges Zeugnis ausreichend. Auf Basis eines Zwischenzeugnisses wird meist auch das Endzeugnis erstellt. Haben Sie keine Angst vor einem schlechten Zeugnis. Als Ar­beit­neh­mer hat man zwar kei­nen An­spruch dar­auf, dass schwa­che Leis­tun­gen als gut be­wer­tet wer­den, denn das würde ge­gen die Wahr­heits­pflicht des Ar­beit­ge­bers bei der Zeug­nis­er­tei­lung ver­s­toßen. Der Ar­beit­ge­ber ist jedoch bei der Er­tei­lung ei­nes qua­li­fi­zier­ten Zeug­nis­ses recht­lich da­zu ver­pflich­tet, Ih­re Leis­tun­gen zu­gleich wahr­heits­gemäß als auch wohl­wol­lend zu be­schrei­ben bzw. zu be­wer­ten.

Lassen Sie daher Formulierungen in Ihrem Arbeitszeugnis überprüfen, um versteckte negative Hinweise auszuschließen.

Ein qua­li­fi­zier­tes Zeug­nis muss als not­wen­di­ge An­ga­ben ent­hal­ten:

  • vollständi­ge Be­zeich­nung des Ar­beit­ge­bers (Na­me der Fir­ma, An­schrift der Fir­ma),
  • Da­tum des Zeug­nis­ses,
  • Na­me, Vor­na­me, Ge­burts­da­tum und Ge­burts­ort des Ar­beit­neh­mers,
  • Dau­er des Ar­beits­verhält­nis­ses,
  • ge­naue Be­schrei­bung der Tätig­keit des Ar­beit­neh­mers,
  • Be­wer­tung der Leis­tun­gen und der Führung des Ar­beit­neh­mers.

Gründe für die Be­en­di­gung des Ar­beits­verhält­nis­ses sind nur auf Wunsch des Ar­beit­neh­mers in das Zeug­nis auf­zu­neh­men.


4. Ist Ihre Kündigung rechtens?

Ist Ihnen die Kündigung schriftlich mitgeteilt worden? Ist ein Betriebsrat vorhanden, so muss dieser vorher unterrichtet worden sein. Ist derjenige, der die Kündigung ausgesprochen hat, auch berechtigt, dies zu tun? Gelten für Sie besondere Regelungen? Bspw. Kündigungsschutz wie in der Schwangerschaft, in der Elternzeit oder wegen einer Arbeit im Betriebsrat oder als Datenschutzbeauftragte?

Die vorstehende Checkliste ist nicht abschließend und stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt diese auch nicht. 

Gerne unterstützen wir Sie dabei die richtige Vorgehensweise für Sie zu finden und beraten Sie ausführlich. Nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Erstauskunft.

WAS IST ZU BEACHTEN – WANN SOLLTE RECHTSRAT EINGEHOLT WERDEN?

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