Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben beschlossen, dass die Arbeitgeber in Deutschland im Fall einer finanziellen Notlage wegen der Corona-Krise zunächst keine Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen. Stattdessen kommt eine Stundung bis voraussichtlich Juni in Betracht - ohne Stundungszinsen. Diese Entwicklung bietet für die Aufrechterhaltung der Geschäfts und die Liquiditätslage eine große Chance.
Was bedeutet das? Die Beiträge für März, April und Mai können im Rahmen dieser Regelung gestundet werden. Diese sind dann im Juni fällig. Falls Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, so müssten Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Einen solchen Antrag finden Sie hier. Sie müssten in diesem Antrag sorgfältig darlegen, welche Auswirkungen die Corona-Krise auf das Unternehmen hat.
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